Der Fachzahnarzt für Oralchirurgie ist eine geschützte Berufsbezeichnung, die Zahnärzten nach entsprechender Qualifikation und der Fachzahnarztprüfung verliehen werden kann.

Nach dem Studium der Zahnmedizin und der Approbation zum Zahnarzt hat man die Möglichkeit, sich in speziell ermächtigten Praxen und Kliniken zum Oralchirurgen weiterzubilden. Die Fachzahnarztausbildung dauert je nach Bundesland zwischen drei und vier Jahren, mindestens ein Jahr ist meistens an einer entsprechenden Kieferklinik zu absolvieren.

Selbstverständlich bieten wir in unserer Praxis das komplette Spektrum der zahnärztlichen Chirurgie an.

Dazu zählen unter anderem (Weisheits-) Zahnentfernungen aller Schwierigkeitsgrade. Auch das Entfernen von Kieferzysten sowie die chirurgische Zahnerhaltung (z.B. durch Wurzelspitzenresektion, bei Bedarf mit mikrochirurgischer Wurzelkanalbehandlung) zählen zu den von uns durchgeführten Eingriffen.

Natürlich führen wir in unserer Praxis auch implantologische Eingriffe wie das Einsetzen von Zahnimplantaten, sowie -falls notwendig- Knochenaufbauten im Ober- und Unterkiefer durch. Wir profitieren dabei von den hervorragenden Möglichkeiten der dreidimensionalen Bildgebung, da wir über ein eigenes DVT (dentale Volumentomographie) in unserer Praxis verfügen.

Weiterhin zählt die Freilegung retinierter („festsitzender“) und/oder verlagerter Zähne zur späteren kieferorthopädischen Einordnung zu unseren am häufigsten durchgeführten Eingriffen. Dabei können wir auf eine erfolgreiche jahrelange Zusammenarbeit mit sehr vielen kieferorthopädischen Kolleginnen und Kollegen aus der Region zurückblicken.

Die Entfernung störender Schleimhautbändchen oder Veränderungen der Mundschleimhaut nehmen wir ebenfalls vor.

  • dentale Implantologie / Zahnimplantate
  • Weisheitszahnentfernung
  • Wurzelspitzenresektion
  • Zahnfreilegungen
  • Zahntransplantationen
  • Zystenentfernungen